Versicherung bei Arbeitsplatzverlust
Aus KreditZentrum
Lexikon
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Verliert der Kreditnehmer seinen Arbeitsplatz, so hat er unter folgenden Bedingungen Anspruch auf Versicherungsleistungen:
- Die Kündigung erfolgt vom Arbeitgeber.
- Die Kündigung erfogt frühestens 60 Tage nach Abschluss des Kreditvertrags.
- Infolge der Kündigung ist der Kreditnehmer während mindestens 60 (je nach Anbieter auch 90) aufeinanderfolgenden Tagen arbeitslos.
- Während 12 oder mehr Monaten reduziert sich die monatliche Rate um die Hälfte oder entfällt ganz (genaue Regelungen je nach Anbieter).
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