Aus KreditZentrum
Als Kreditfähigkeit wird die Fähigkeit bezeichnet, rechtswirksam Kreditverträge abzuschliessen. Ein Finanzdienstleistungsunternehmen wird Ihre Bonität (Ihre Kreditwürdigkeit und - fähigkeit) anhand dieser Daten prüfen und dann entscheiden, ob Ihnen ein neuer Kredit gewährt wird oder nicht.
Kreditfähigkeitsprüfung
Um bestehende Verpflichtungen eines Kreditnehmers bei der Kreditvergabe berücksichtigen zu können - und damit den Schutz des Konsumenten vor Überschuldung zu verbessern - verpflichtet das Konsumkreditgesetz die gewerbsmässigen Kreditgeberinnen, bestehende Verpflichtungen von Konsumenten an die Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) zu melden. Bevor ein neuer Kredit eingeräumt werden darf, sind die bestehenden Verpflichtungen eines Konsumenten bei der IKO abzufragen und bei der Kreditfähigkeitsprüfung zu berücksichtigen. Daneben gibt es in der Schweiz auch die von Finanzierungsgesellschaften gegründete ZEK (Zentralstelle für Kreditinformation), über welche Ihre Mitglieder seit 1945 Informationen über Kreditnehmer austauschen.
Die Kreditgeberinnen sind nicht nur verpflichtet, der IKO die Vergabe von Konsumkrediten zu melden, sondern zum Beispiel auch, wenn ein Kunde mit Rückzahlungen in einer bestimmten Höhe in Verzug ist. Weiter müssen die Kreditgeberinnen die IKO etwa benachrichtigen, wenn ein Bankkonto über längere Zeit oder an mehreren Stichtagen überzogen ist.
Die IKO enthält ausschliesslich die Informationen, welche die Kreditgeberinnen gemäss Konsumkreditgesetz melden müssen. In der ZEK sind zusätzliche Informationen gespeichert. Beispielsweise werden dort auch abgelehnte Kreditanfragen und Kredite erfasst, die keine Konsumkredite im Sinne des KKG sind (etwa weil der Kreditnehmer eine Pfandsicherheit geleistet hat). Neben ZEK und IKO gibt es noch weitere Auskunftsstellen.
Sichern Sie sich Ihren guten Ruf
- Stellen Sie ein vorsichtiges Budget auf. Berücksichtigen Sie alle Ausgaben, vor allem die fixen, aber auch die variablen wie den Ausgang, Geschenke, Zigaretten, Alkohol usw. Gehen Sie nicht leichtfertig davon aus, dass Sie während der Laufzeit des Kredits ohne weiteres den Gürtel enger schnallen werden.
- Seien Sie ehrlich zu sich selbst: Können Sie sich den Konsumwunsch, den Sie mit dem Kredit finanzieren wollen, wirklich leisten?
- Versuchen Sie auch vorauszusehen, welche Veränderungen Ihr Budget während der Laufzeit des Kredits erleiden könnte. Ist Ihre Stelle sicher? Wird der gemeinsame Haushalt mit Ihrem Lebenspartner voraussichtlich die Kreditdauer überstehen oder bestehen bereits ernsthafte Krisenanzeichen? Kommt während der Laufzeit allenfalls ein Kind zur Welt?
- Zahlen Sie mindestens die vereinbarten Minimalraten - höhere Ratenzahlungen sind natürlich immer möglich.
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- Falls sich Ihre finanzielle Situation negativ verändert, und Sie Ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können, teilen Sie das am besten unverzüglich Ihren Kreditgeberinnen mit oder wenden Sie sich an eine Schuldenberatungsstelle.
– Quelle: GE Money Bank
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